Als Beamter von der Beihilfe profitieren

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Posted on 5th September 2011 by admin in Allgemein

Arbeitnehmer müssen, um sich im Rahmen einer privaten Krankenversicherung absichern zu können, erst die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreiten und ein erhebliches Einkommen nachweisen. Wie sieht die Situation aber für andere Versichertengruppen aus – etwa Beamte, die sich ebenfalls in der PKV absichern können? Letztere gelten im Allgemeinen ja als Gewinner der PKV. Warum?

Grund für die Ansicht vieler Experten, dass es gerade Beamte sind, die von einem Wechsel in die PKV profitieren, ist die Tatsache, dass Beamte von ihrem Dienstherren besondere Leistungen in Anspruch nehmen können. Aufgrund des Dienst- und Treueverhältnisses steuert der Dienstherr auf Bundes- oder Landesebene einen Teil zu den Krankheitskosten bei – die Beihilfe.

Für die Absicherung der Krankheitskosten muss also nur noch ein kleiner Teil von einer externen Versicherung beigesteuert werden. Daher kommen Beamte in der PKV auch in den Genuss besonderer Tarife. Diese Beihilfetarife sind speziell auf die Erfordernisse der Beamtenschaft ausgelegt und sichern den Teil der Kosten ab, welcher nicht von der Beihilfe gedeckt wird.

Übrigens: Für Beamte gilt – ähnlich wie für Selbständige oder Freiberufler – keine Einkommensgrenze, ab der in die PKV eingetreten werden kann. Mit der Ernennung ist es möglich, sich privat zu versichern.

Worauf müssen Beamte achten?

Für Beamte gelten ähnliche Regeln wie für andere Privatversicherte. Die PKV sollte ein hohes Maß an Beitragsstabilität mitbringen und alle relevanten Leistungen absichern. Zudem kann es als Beamter durchaus von Interesse sein, die Absicherungsmöglichkeiten von Kindern oder Ehepartner im Rahmen einer PKV genau zu prüfen, um eine langfristige und nachhaltige Entscheidung zur Absicherung gegen Krankheitskosten zu treffen.

Mehr zur privaten Krankenversicherung für Beamte.

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